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Bis zu 50 % vom Staat!

Förderung für Elektrostapler
Grüner Gabelstapler

Der Staat belohnt die Anschaffung von Elektrostaplern! Durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln werden wirtschaftliche und umweltfreundliche Vorteile kombiniert. Unternehmen profitieren von Kosteneinsparungen und staatlichen Zuschüssen, während sie gleichzeitig ihre CO2-Emissionen reduzieren. Eine Win-Win-Situation für Wirtschaft und Umwelt.

Sie möchten mehr über die Fördermöglichkeiten erfahren? Über den Button gibt es weitere Informationen!

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Förderung von Elektrostaplern

Investitionsvorhaben

  • Gefördert werden Neu- & Ersatzinvestitionen.
  • Förderung gilt ausschließlich für neue Gabelstapler.
  • Stapler darf nur auf dem Betriebsgelände des Kunden betrieben werden (Zweigniederlassungen= Betriebsgelände)

Finanzierung

  • Ein Kauf ist grundsätzlichförderfähig
  • Leasing & Mietkauf sind eingeschränkt förderfähig
  • 24 Monatsraten werden berücksichtigt.
  • Auszahlung der Fördersumme erfolgt erst nach 24 Monaten
  • Bei Tochterunternehmen: Rechnungsnehmer muss identisch sein mit dem Antragsteller!

Projektstart

  • Förderung muss immer vor Beginn der Umsetzung (Bestellung/ Kauf) beantragt werden
  • Umsetzung der Maßnahme erst nach Zuwendungsbescheid
  • Vorzeitiger Maßnahmenbeginn:Genehmigung kann begründet beantragt werden.

Machen Sie noch heute den Fördermittel-Check. Kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.

Unsere Ansprechpartnerin Jasmin Rahman freut sich auf Ihre Anfrage unter jasmin.rahman@jetschke.de.